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   BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86   

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https://dejure.org/1990,18
BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86 (https://dejure.org/1990,18)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1990 - 1 BvR 306/86 (https://dejure.org/1990,18)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 (https://dejure.org/1990,18)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Urheberrecht - Künstler - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz - Ausland

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bob Dylan

    Art 14. Abs. 1 GG

  • Universität des Saarlandes
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 125
    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem Inlandsschutz von Auslandsdarbietungen - Bob Dylan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Reziprozität oder Inländergleichbehandlung (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 1990, 613)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 208
  • NJW 1990, 2189
  • MDR 1990, 599
  • MDR 1990.599
  • GRUR 1990, 438
  • ZUM 1990, 285
 
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Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Durch die (behauptete) exklusivvertragliche Abtretung erwarb sie gemäß § 78 UrhG in vollem Umfang, also nicht nur treuhänderisch (vgl. dazu BVerfGE 31, 275 (280) [BVerfG 08.07.1971 - 1 BvR 766/66]), Verwertungsrechte des Beschwerdeführers zu 2) (vgl. Hubmann, Urheber- und Verlagsrecht, 6. Aufl., S. 282 f.).

    Eine darüber hinausgehende Prüfungsbefugnis ergibt sich nicht aus der von der Verfassungsbeschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 31, 275 (281 f.) [BVerfG 08.07.1971 - 1 BvR 766/66].

    Bereits in seinen ersten Entscheidungen zum Urheberrecht hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß aus der Eigentumsgewährleistung kein Anspruch folgt, jede nur denkbare Verwertungsmöglichkeit gesichert zu erhalten (BVerfGE 31, 229 (241) [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 765/66]); dies gilt auch für sonstige Leistungsschutzberechtigte, namentlich ausübende Künstler (BVerfGE 31, 275 (286 [BVerfG 08.07.1971 - 1 BvR 766/66]/287)).

    Zwischen der persönlich-geistigen Leistung des Werkschöpfers und der nachvollziehenden Gestaltung des Interpreten besteht ein Unterschied, der diese Stufung der Schutzgewährleistung rechtfertigt (vgl. BVerfGE 31, 275 (288, 290) [BVerfG 08.07.1971 - 1 BvR 766/66]).

    Ihre Rechtsposition ist vielmehr unter Beachtung und ausgleichender Gewichtung sämtlicher am Produktions- und Verwertungsprozeß beteiligter Kreise, das heißt insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Urheber, der Interpreten und der an der Nutzung des Produkts interessierten Allgemeinheit, zu bestimmen (vgl. BVerfGE 31, 275 (286) [BVerfG 08.07.1971 - 1 BvR 766/66]).

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Das folgt indes nicht schon allein daraus, daß es den legitimen und traditionellen Aufgaben des Staates entspricht, den Schutz seiner Bürger auch außerhalb des eigenen Territoriums zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 30, 409 (412 f.) [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; 51, 1 (27)sowie abweichende Meinung, a.a.O., S. 31 (33); 55, 349 (364)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß das zur Erreichung dieses sachgerechten Ziels eingesetzte Mittel angemessen ist (BVerfGE 51, 1 (24)).

    Die Ansprüche ausländischer Interpreten werden auch nicht in unzulässiger Weise zum "Faustpfand" für die Durchsetzung von Rechten Deutscher gemacht (vgl. BVerfGE 51, 1 (25)).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Beschwerdefrist einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen (BVerfGE 18, 85 (89) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]; st. Rspr.); gleiches gilt für die Einführung eines neuen einfachrechtlichen Gesichtspunktes.

    Die Urheber und Leistungsschutzberechtigte betreffenden internationalen Verträge stehen im Range unterhalb des Verfassungsrechtes; allein zu dessen Auslegung und Anwendung ist das Bundesverfassungsgericht berufen (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]).

    Die Handhabung des § 1 UWG schließlich ist weder willkürlich (vgl. BVerfGE 4, 1 (7) [BVerfG 01.07.1954 - 1 BvR 361/52] und 62, 189 (192)) noch hat der Bundesgerichtshof bei der Handhabung dieser Vorschrift Einfluß und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auch wenn bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind, werden sie vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 77, 84 ; 81, 208 ).
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